Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften beschlossen. Ziel ist es, verfassungsfeindliche Soldatinnen und Soldaten umgehend aus dem Dienstverhältnis entlassen zu können. Nun folgt das parlamentarische Verfahren.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften sieht die Schaffung eines Entlassungstatbestandes spezifisch für Soldatinnen und Soldaten vor, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.
Neben der Entlassung aus dem Dienstverhältnis verlieren Soldatinnen und Soldaten nicht nur ihren Dienstgrad: Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit verlieren darüber hinaus die ihnen nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zustehenden Ansprüche und Versorgungsleistungen. Eine entsprechende Regelung ist für sämtliche Soldatinnen und Soldaten, auch für Reservistendienstleistende, vorgesehen. Der Entwurf der Bundesregierung wird nun vom Bundestag beraten werden.
Unsere Soldatinnen und Soldaten stehen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das ist wesentliche Voraussetzung für ihr Dienstverhältnis zum Staat. Gleichwohl sind wir wachsam, um im Einzelfall schnell und konsequent handeln zu können. Eine Entlassung erkannter Extremistinnen und Extremisten aus der Bundeswehr wird künftig ohne ein langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren möglich sein.Verteidigungsminister Boris Pistorius
Der neue Entlassungstatbestand knüpft in Anlehnung an das Bundesverfassungsschutzgesetz an das Unterstützen oder Verfolgen von verfassungsfeindlichen Bestrebungen an. Bislang können Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit nach dem vierten Dienstjahr sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten wegen eines Dienstvergehens nur im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens aus dem Dienstverhältnis entfernt werden. Ein solches Verfahren dauert oftmals Jahre.
Mit der Gesetzesänderung wird ein Entlassungstatbestand geschaffen, der es ermöglicht, Soldatinnen und Soldaten, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens durch Verwaltungsakt zu entlassen. Mit der Zustellung einer Entlassungsverfügung endet – wie bei einer fristlosen Kündigung im zivilen Arbeitsrecht – unmittelbar das Dienstverhältnis der Soldatin oder des Soldaten. Sie können gegen die Entlassung vorgehen, sind aber dann nicht mehr Angehörige der Bundeswehr und verlieren den Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgungsleistungen.
Darüber hinaus sollen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit ihre Rechtsstellung kraft Gesetzes verlieren, wenn diese von einem deutschen Gericht zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Diese Regelung wird für sämtliche aktive Soldatinnen und Soldaten und frühere Soldatinnen und Soldaten entsprechend eingeführt.
Verfassungsfeindliche Strömungen gefährden Disziplin und Ordnung in den Streitkräften und wirken sich damit auch auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr aus. Schließlich ist die Verfassungstreue der Soldatinnen und Soldaten eine elementare Voraussetzung für das auf gegenseitiger Treue beruhende Dienstverhältnis zum Staat.
Der Gesetzentwurf ist Teil der Null-Toleranz-Politik des Verteidigungsministeriums und der Bundeswehr gegenüber Verfassungsfeinden. Extremistinnen und Extremisten sollen schon vor der Einstellung erkannt werden. Dem dient die Soldateneinstellungsüberprüfung, in der der Militärische Abschirmdienst (MADMilitärischer Abschirmdienst) prüft, ob begründete Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. 2021 wurde das Soldatengesetz um eine intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen ergänzt.
So erhalten insbesondere Personen, die ein besonderes Fähigkeitsprofil erwerben sollen, erst gar keinen Zugang zu diesen Tätigkeitsbereichen, falls extremistische Tendenzen, terroristische Aktivitäten oder Gewaltgeneigtheit erkannt werden. Außerdem werden mit dieser neuen Art die Intervalle zwischen den für diejenigen Soldatinnen und Soldaten verkürzt, die sich bereits in einer Verwendung mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen befinden.
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