Die Bundeswehr kann kurzfristig benötigte Rüstungsgüter künftig schneller beschaffen. Auch die nationale Vergabe von Aufträgen, die Schlüsseltechnologien betreffen, wird vereinfacht.
Das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ verschafft der Bundeswehr ein Plus an Flexibilität und Autonomie zur Verhinderung von Materialengpässen; die Beschaffung besonders wichtiger industrieller Wehrtechnik – den sogenannten sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien – wird stärker als bisher an den sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands ausgerichtet.
Mit der Gesetzesänderung kann Material zum Beispiel für Auslandseinsätze schneller und unbürokratischer beschafft werden. Die Bundeswehr kann so flexibler auf plötzliche Herausforderungen reagieren. Zudem wird es einfacher, für die Sicherheit des Landes elementare Technologien ohne langwierige Verfahren im nationalen Rahmen zu beschaffen. Voraussetzung ist, dass wesentliche nationale Sicherheitsinteressen betroffen sind.
Die neue Regelung gilt für Beschaffungsbedarfe bei mandatierten Auslandseinsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen, für Maßnahmen zur Friedenssicherung und zur Terrorismusbekämpfung sowie für sogenannte Großschadenslagen. Solche Aufträge können künftig auch ohne Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs vergeben werden. Als deutsche sicherheits- und verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien gelten unter anderem der Marineschiffbau, gepanzerte Fahrzeuge, sicherheitsrelevante Informationstechnologien und Künstliche Intelligenz. Auch bei Technologien der elektronischen Kampfführung ist eine Ausnahme vom europäischen Vergaberecht möglich. Die Bundesregierung hatte das Spektrum der Schlüsseltechnologien Mitte Februar neu festgelegt.
Die Anpassung des Vergaberechts im Bereich Sicherheit und Verteidigung war im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vereinbart worden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet. Neben den inhaltlichen Änderungen bei der Vergabe sieht das Gesetz auch eine zentrale Erfassung von Vergabeaufträgen beim Bundesamt für Statistik vor.
Die Regierung hatte den Gesetzesentwurf im Oktober letzten Jahres beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben dem Entwurf Anfang des Jahres zugestimmt. Das Gesetz ist am 1. April 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt heute in Kraft.
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