Die Zahl extremistischer Verdachtsfälle in den Streitkräften ist im vergangenen Jahr leicht angestiegen. Das geht aus dem Jahresbericht der Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle (KfE) im Verteidigungsministerium hervor. Die Gesamtzahl der erkannten Extremistinnen und Extremisten bleibt aber bezogen auf die Gesamtstärke niedrig.
Der Bericht zeigt das Lagebild zu Extremismusverdachtsfällen innerhalb der Bundeswehr für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Die Extremismusabwehr des MADMilitärischer Abschirmdienst hat innerhalb des Berichtsjahres 2023 einen leichten Anstieg der Fallzahlen ermittelt – nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr. 1.049 Verdachtsfälle waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 in Bearbeitung (Verdachtsfälle im Jahr 2022: 962). 307 Verdachtsfälle wurden 2023 neu aufgenommen (Neuaufnahmen im Jahr 2022: 241). Die Verdachtsfälle verteilen sich wie folgt:
Für diesen leichten Anstieg sind laut Bericht keine eindeutigen Ursachen ersichtlich. Eine regionale Schwerpunktbildung der Verdachtsfälle sei aus dem Meldewesen auch nicht abzuleiten. Die Gründe könnten wachsende gesellschaftliche Spannungen und die Zunahme von weltpolitischen Ereignissen mit der damit einhergehenden Offenlegung extremistischer Tendenzen sein. Denn Radikalisierungsprozesse und extremistische Weltbilder entstünden – stark von weltpolitischen Ereignissen beeinflusst – im zeitgeschichtlichen Kontext.
Ereignisse, die solche Tendenzen verstärkt haben könnten, seien zum Beispiel der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine und der Terrorangriff der Hamas auf Israel im vergangenen Jahr. Der Bericht macht jedoch deutlich, dass diese Erklärungsansätze nur hypothetisch und auf der Basis von Erfahrungswerten erfolgen.
Extremistische Verhaltensweisen gefährden die Disziplin und die Ordnung in den Streitkräften und beeinträchtigen deren inneres Gefüge mithin nachhaltig. Sie schädigen das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit ebenso wie das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte.Jahresbericht 2023 der Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle im BMVgBundesministerium der Verteidigung
Die meisten Verdachtsfallbearbeitungen ergeben sich weiterhin aus Ausländer- beziehungsweise fremdenfeindliche Aussagen in sozialen Medien. Propagandadelikte wie zum Beispiel das Abspielen von rechtsextremistischer Musik innerhalb militärischer Liegenschaften, der Besitz von Propagandamaterial und die Teilnahme an rechtsextremistischen Veranstaltungen sind im Vergleich eher selten der Anlass für Verdachtsermittlungen.
So kann auch mit Blick auf Mitgliedschaften oder Beziehungen von Bundeswehrangehörigen in rechtsextreme Organisationen nicht von einem gezielten Einwirken in die Streitkräfte ausgegangen werden. Es gibt also keine Hinweise auf eine Unterwanderung der Bundeswehr durch Extremistinnen und Extremisten.
Extremistinnen und Extremisten haben in der Bundeswehr keinen Platz. Deshalb hat die Bekämpfung von Extremismus in der Bundeswehr unverändert höchste Priorität. Verfassungsfeinde sollen gar nicht erst den Weg in die Truppe finden. Deshalb kann bereits in der Einstellungsphase die sogenannte Soldateneinstellungsüberprüfung stattfinden. Auch zuvor in den Auswahlverfahren können Bewerberinnen und Bewerber schon wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue abgelehnt werden.
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Erkannte Extremistinnen und Extremisten in der Bundeswehr sollen schnell aus der Truppe entfernt werden. Ende 2023 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das es erlaubt, Verfassungsfeinde noch schneller zu entlassen. Es wurde ein Entlassungstatbestand spezifisch für Soldatinnen und Soldaten geschaffen, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.
Darüber hinaus verlieren diese Soldatinnen und Soldaten nicht nur ihren Dienstgrad, sondern auch die ihnen nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zustehenden Ansprüche und Versorgungsleistungen. Zuvor konnten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erst nach dem vierten Dienstjahr sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten wegen eines Dienstvergehens nur im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens aus dem Dienstverhältnis entfernt werden. Das nahm oft viel Zeit in Anspruch.
Bei erkannten Verfassungsfeinden ist ein Fortführen des Dienstverhältnisses für die Bundeswehr unzumutbar. Verfassungstreue ist elementare Voraussetzung für das auf gegenseitiger Treue beruhende Dienstverhältnis. Alle Bundeswehrangehörigen müssen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.
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