Mit über 50 Milliarden Euro im Verteidigungshaushalt 2023 und rund 8,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen können weitere wichtige Investitionen in bestmögliches Material und Ausrüstung für die Bundeswehr erfolgen. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in der Nacht vom 10. auf den 11. November 2022 beschlossen.
Mit seinem Beschluss folgt der Haushaltsausschuss des Parlaments den angepassten Entwürfen der Bundesregierung zum Verteidigungshaushalt und zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens für das Jahr 2023. Aus diesem Anlass erklärte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht:
„Das Sondervermögen für die Bundeswehr ist eine einmalige Gelegenheit, die großen Lücken des jahrzehntelangen Sparens zu schließen. Wir werden sie ergreifen, um unsere Streitkräfte schnell und effektiv zu modernisieren und sie ihrem Auftrag entsprechend für die Zukunft auszustatten. Da selbst 100 Milliarden Euro endlich sind, haben wir am militärischen Bedarf ausgerichtet priorisiert. Neben dem Sondervermögen ist es genauso wichtig, dass wir den regulären Verteidigungshaushalt im Blick behalten. Ohne Steigerungen kann dies nicht gelingen. Ein deutliches Zeichen der gestrigen Sitzung ist, dass wir zusätzlich eine Milliarde Euro mehr für Munition bekommen, die wir dringend brauchen. Jetzt gilt es, die Ärmel hochzukrempeln und alle Spielräume des Vergaberechts zu nutzen!“
Das Votum des Haushaltsausschusses unterstreicht vor dem Hintergrund des russischen Überfalls auf die Ukraine die Bedeutung einer gut ausgestatteten und zukunftsfähigen Bundeswehr, die sich auf Landes- und Bündnisverteidigung refokussiert, einmal mehr. Mit den rund 50,1 Milliarden Euro im Einzelplan 14 und rund 8,4 Milliarden Euro aus dem Anteil des Sondervermögens können 2023 weitere zentrale Weichen für notwendige Investitionen in die Bundeswehr gestellt werden. Um die Lücken vergangener Jahre zu schließen, wird in die Ausrüstung der Bundeswehr – vor allem in die Bereiche Fähigkeitserhalt, -entwicklung und Digitalisierung – investiert.
Für militärische Beschaffung, wehrtechnische Forschung, Entwicklung und Erprobung werden im Einzelplan 14 für das Jahr 2023 rund 9,6 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Damit kann zum Beispiel in die Beschaffung weiterer Großraumtransportflugzeuge vom Typ A400M investiert werden. Auch die fortgesetzte Beschaffung des Eurofighters oder von Flottendienstbooten der Klasse 424 ist gesichert. Zudem hat der Haushaltsausschuss zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von einer Milliarde Euro für die Beschaffung von Munition bewilligt.
Wegen der aktuellen Rahmenbedingungen wie hoher Inflation, signifikanter Preissteigerung und Lieferengpässen ist das Sondervermögen Bundeswehr, das insbesondere zur Finanzierung komplexer, überjähriger Rüstungsvorhaben zur Verfügung steht, besonders wichtig. So sind im Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens zum Beispiel Investitionen zur Beschaffung folgender Ausstattung und Ausrüstung enthalten:
Damit geht die Bundeswehr einen weiteren Schritt hin zu einem breiten und innovationsorientierten Fähigkeitsspektrum.
Über den vom Haushaltsausschuss beschlossenen Verteidigungsetat und Wirtschaftsplan des Sondervermögens 2023 wird der Deutsche Bundestag in der zweiten und dritten Lesung zum Haushaltsgesetz 2023 in der 47. Kalenderwoche beraten und abschließend abstimmen. Voraussichtlich am 16. Dezember 2022 wird der Bundesrat darüber beraten. Das Haushaltsgesetz 2023 soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
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