Dem Einsatz deutscher Blauhelme im Rahmen der Vereinten Nationen (UNUnited Nations) gehen auf internationaler und nationaler Ebene politische Abstimmungsprozesse und Beschlüsse voraus. Die Regel dabei ist: Die völkerrechtlichen Vorgaben müssen stimmen und eingehalten werden. Besonderes Augenmerk gilt der weltweiten Durchsetzung des Völkerrechts und der universellen Geltung und Beachtung der Menschenrechte. Darüber hinaus erfolgt der Einsatz für gewöhnlich multinational eingebettet.
Im Idealfall werden Streitigkeiten friedlich gelöst. So ist es auch in der UNUnited Nations-Charta vorgesehen. Mit Verhandlungen, Untersuchungen, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch oder Gerichtsentscheidung stehen viele friedliche Mittel zur Verfügung, um Unstimmigkeiten beizulegen und Krisen oder Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die zivile Krisenprävention hat auch für die Bundesregierung oberste Priorität. Deutschland engagiert sich deshalb in der Demokratisierungshilfe und Wahlbeobachtung und unterstützt die langfristige Stärkung von Staatlichkeit, etwa durch Polizeiausbildung oder Förderung des Rechtsstaats. Kommt es trotz des Gewaltverbots und der Bemühungen um Streitbeilegung dennoch zu einer anhaltenden Friedensstörung kann der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Zwangsmaßnahmen verhängen.
Mit einer Resolution legt der Sicherheitsrat Art und Umfang der Maßnahmen fest. Für ein militärisches Eingreifen können die UNUnited Nations-Mitgliedstaaten oder Regionalorganisationen (zum Beispiel die NATONorth Atlantic Treaty Organization) zur Durchführung einer Mission autorisiert werden. Kapitel VII der UNUnited Nations-Charta ist dafür die Legitimationsgrundlage. Stellt der Sicherheitsrat eine Friedensbedrohung einen Friedensbruch oder eine Angriffshandlung fest, kann der Sicherheitsrat die Konfliktparteien auffordern, den „für notwendig oder erwünscht erachteten vorläufigen Maßnahmen Folge zu leisten“ (Artikel 40, UNUnited Nations-Charta), um einer Verschärfung der Lage vorzubeugen. Maßnahmen können dann von wirtschaftlichen Sanktionen über den Abbruch von diplomatischen Beziehungen bis zur Anwendung militärischer Gewalt reichen (Artikel 41-42, UNUnited Nations-Charta).
Militärische UNUnited Nations-Missionen können unterschiedlich ausgeprägt sein – Auftrag und Truppenstärke variieren. Wichtig dabei: möglichst keine UNUnited Nations-Mission ohne Akzeptanz der Konfliktparteien vor Ort. Wie im Fall der drei weißgetünchten Hubschrauber vom Typ CH-53 des Heeresfliegerregiments 35 aus Mendig bei der UNIKOM-Mission 1991 für den Irak: diplomatische Unstimmigkeiten verdammten damals Hubschrauber und Besatzungen zu wochenlangem Warten im türkischen Diyarbakir. Die Akzeptanz des Einsatzes durch die Konfliktparteien ist vor allem bei Militärbeobachtermissionen wichtig für den Erfolg der Mission und die Sicherheit der teilweise sogar unbewaffneten Blauhelme.
Möglich ist aber auch ein sehr robustes Mandat, wie zum Beispiel die MINUSMAMission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation au Mali-Mission in Mali, an der die Bundeswehr derzeit mit bis zu 1.000 Soldatinnen und Soldaten beteiligt ist. Ist ein Mandat robust, erlaubt es Blauhelmen die Anwendung militärischer Gewalt nicht nur zur Selbstverteidigung, sondern auch um die Ziele des Mandats durchzusetzen. Die Lage im Land ist letztlich der Faktor, der für die Gestaltung und Umsetzung einer Mission wesentlich ist. Die Komplexität einer Mission steigt natürlich, je mehr Partner sowohl bei der Vorbereitung als auch am Einsatz beteiligt sind.
Die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (Department of Peacekeeping Operations, DPKO) im UNUnited Nations-Sekretariat ist für die Organisation einer Mission verantwortlich. Egal, ob der Ausbildungsstand der Soldaten, ITInformationstechnik- und Kommunikation, Personaleinsatz und Transport – das DPKO hält die Zügel in der Hand. Der UNUnited Nations-Generalsekretär ernennt darüber hinaus jeweils einen Sonderbeauftragten für die Leitung der Friedensmissionen vor Ort. Nach einer Abfrage durch die Vereinten Nationen melden die Mitgliedstaaten, welchen (militärischen) Beitrag sie zur Mission leisten. Die Unterstützungsleistung eines Mitgliedstaates ist abhängig vom sicherheitspolitischen Interesse und den abgefragten Fähigkeiten.
Aktuell sind 15 Peacekeeping-Einsätze mit mehr als 110.000 Soldaten, Polizei- und Zivilkräften aktiv. Wichtig ist auch die angemessene Finanzierung. Friedensmissionen sind keine Ausnahme bei den UNUnited Nations mehr. Daher ist auch die Finanzierung standardisiert. Dennoch wird für jede Operation ein gesonderter Haushalt aufgestellt. Der Finanzierungszeitraum beträgt jeweils sechs Monate. Alle UNUnited Nations-Mitgliedsstaaten sind gemeinsam für die Finanzierung der Einsätze zuständig.
Natürlich richtet sich der Beitrag nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des jeweiligen UNUnited Nations-Mitgliedsstaates. Deutschland ist bei der Finanzierung des Haushaltes für Friedenseinsätze der viertgrößte Beitragszahler. Ständige Mitglieder des UNUnited Nations-Sicherheitsrates werden darüber hinaus proportional noch mehr belastet. Die USA leisten mit über 28 Prozent den höchsten Anteil an der Finanzierung von UNUnited Nations-Missionen.
Ergänzend zu den internationalen Beratungen im Vorfeld des Einsatzes finden in den truppenstellenden Ländern die politischen Beratungen und Beschlüsse statt. Für Deutschland gilt auch bei UNUnited Nations-Missionen: Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Entsendet die Bundesregierung die Bundeswehr in einen Einsatz im Ausland, bei dem deutsche Soldatinnen und Soldaten sich an einer bewaffneten Auseinandersetzung beteiligen müssten, bedarf dies der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Ist eine solche Zustimmung nicht erforderlich, sprich laufen deutsche Soldaten nicht Gefahr in eine bewaffnete Unternehmung verwickelt zu werden, wie zum Beispiel bei reinen UNUnited Nations-Beobachtermissionen, erfolgt der Einsatz allein auf Beschluss des Bundeskabinetts (MINURSOMission des Nations Unies pour l’organisation d’un Référendum au Sahara Occidenta und UNAMAUnited Nations Assistance Mission in Afghanistan).
Mit dem Vorliegen des Mandats werden die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aber nicht sofort in den Einsatz geschickt. Mit einer intensiven, auf die speziellen Umstände der Mission zugeschnittenen Ausbildung, werden die künftigen Blauhelme auf ihren Einsatz vorbereitet; zum Beispiel am VNVereinte Nationen-Ausbildungszentrum in Hammelburg.
Auch bei den militärischen Missionen spielen die zivilen Komponenten des Konfliktmanagements eine bedeutende Rolle, denn in der Krisenpolitik ziehen alle wichtigen Organisationen an einem Strang. Ein nachhaltiges Krisenmanagement kann nur mit einem vernetzten Ansatz gelingen, der alle beteiligten Politikfelder und Institutionen einschließt.
Der UNUnited Nations-Sicherheitsrat besteht aus fünf ständigen Mitgliedern, den „Permanent Five“, kurz P5, und zehn nicht-ständigen Mitgliedern, die zur Hälfte jährlich für jeweils zwei Jahre von der Generalversammlung in den Rat gewählt werden. Bei den P5 handelt es sich um die vier ehemaligen Hauptalliierten des Zweiten Weltkriegs USA, Russland (als Nachfolger der Sowjetunion),Großbritannien und Frankreich sowie China. Der Vorsitz des Rates wechselt monatlich in der alphabetischen Reihenfolge der Namen der Mitglieder. In Artikel 24 der Charta übertragen die UNUnited Nations-Mitgliedstaaten dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. In diesem Sinne können vom Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der Charta beschlossen, Untersuchungen eingeleitet, Sanktionen verhängt oder Blauhelmeinsätze beschlossen werden. Im Unterschied zu den zehn nicht-ständigen Mitgliedern kann jedes der fünf ständigen Mitglieder Beschlüsse des Sicherheitsrates durch ein Veto blockieren. |
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