Angesichts der immensen Herausforderungen bei der Bekämpfung der Borkenkäferplage in verschiedenen Regionen Deutschlands waren diverse Bitten um Unterstützung an die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe herangetragen worden.
Hierfür ist neben dem Vorliegen der rechtlichen Zulässigkeit auch die Kenntnis des genauen Unterstützungsbedarfs notwendige Voraussetzung.
In diesem Prozess sind präzise Fachgespräche unter Beteiligung der Betroffenen auf Ortsebene zu führen, um auf dieser Grundlage eine schnelle und zielgenaue Entscheidung zur Amtshilfe durch die Bundeswehr treffen zu können.
Dazu bittet die Ministerin, dass sich die Länder mit den entsprechenden Landeskommandos in Verbindung setzen, um für den Fall der Hilfenotwendigkeit die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können.
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