Ausgerichtet auf den Verteidigungsfall wird es künftig vier Teilstreitkräfte geben sowie ein Operatives Führungskommando und ein Unterstützungskommando. Auch die Wehrverwaltung wird auf den Kernauftrag eingestellt: die Landes- und Bündnisverteidigung.
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Die Projektgruppe „Struktur Bundeswehr“ hat ihre Ergebnisse vorgelegt, der Minister hat entschieden. Im Auftrag von Verteidigungsminister Boris Pistorius sollte die bestehende Struktur angesichts der Erfordernisse der Zeitenwende hinterfragt werden.
In einer bereichsübergreifenden Betrachtung der Gesamtorganisation wurde untersucht, welche Ausrichtung für eine zeitgemäße Landes- und Bündnisverteidigung notwendig ist. Denn seitdem Russland die europäische Friedensordnung infrage gestellt hat, hat sich eine besondere Bedrohungslage für Deutschland und seine Verbündeten ergeben. Kriegstüchtigkeit und Einsatzfähigkeit standen im Fokus der Analyse.
Eine weitere Vorgabe für die Projektgruppe war, dass die Gesamtdienstpostenumfänge der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung planerisch unverändert bleiben – der Personalumfang der Bundeswehr bleibt gleich.
In der künftigen Struktur wird es nunmehr vier statt drei Teilstreitkräfte geben. Der Organisationsbereich CIRCyber- und Informationsraum wird eigenständige Teilstreitkraft, da er ebenso wie Heer, Luftwaffe und Marine eine räumliche Verantwortung hat, um dort militärische Handlungen vorzunehmen: im Cyber- und Informationsraum. CIRCyber- und Informationsraum bringt wichtige Fähigkeiten wie die Analyse hybrider Bedrohungen ein, erfüllt aber auch taktische Aufgaben „im Felde“ wie den elektronischen Kampf.
Dem Heer werden in der neuen Struktur die Heimatschutzkräfte zugeordnet, um eine bestmögliche Vorbereitung auf den Bündnis- und Verteidigungsfall bereits im Grundbetrieb sicherzustellen. Denn diese Kräfte würden dann in der Dimension Land eingesetzt. In der Luftwaffe wird eine Continuing Airworthiness Management Organisation (kurz: CAMOBwContinuing Airworthiness Management Organisation Bundeswehr) eingerichtet, um den technischen Zustand der Luftfahrzeuge zu überwachen und das bislang dem Ministerium unterstellte Luftfahrtamt der Bundeswehr wird zur Luftwaffe übergehen.
Das Operative Führungskommando der Bundeswehr (OpFüKdoBwOperatives Führungskommando der Bundeswehr) wird im Wesentlichen unter Heranziehung des Territorialen Führungskommandos und des Einsatzführungskommandos aufgestellt. Anhand der Auftragslage erteilt und priorisiert das OpFüKdoBwOperatives Führungskommando der Bundeswehr Aufträge zum Einsatz von Kräften an die vier Teilstreitkräfte. Auf Grundlage seiner Planung werden den Teilstreitkräften auch die für die Aufträge nötigen Unterstützungskräfte – wie Sanität, Logistik, ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Abwehr oder Feldjäger – zugeordnet. Die Teilstreitkräfte verantworten weiterhin die taktische Führung.
Das Operative Führungskommando ist einerseits die zentrale Ansprechstelle für operative Belange für die Verbündeten und multinationalen Organisationen wie NATONorth Atlantic Treaty Organization und EUEuropäische Union, aber auch für deutsche Behörden und Organisationen, die Sicherheitsaufgaben auf Bundes- und Landesebene wahrnehmen.
Eine besondere Herausforderung bleibt auf absehbare Zeit die Verteilung von knappen Schlüsselfähigkeiten, die zur erfolgreichen Auftragserfüllung aller Teilstreitkräfte erforderlich sind. Die Zuordnung der Fähigkeiten erfolgt – wie oben erwähnt – auf Grundlage der Planungen des Operativen Führungskommandos.
Ziel dabei ist es, dafür zu sorgen, dass diese Mangelressourcen in allen Einsatzoptionen flexibel eingesetzt werden können. Unter der truppendienstlichen Führung eines neuen Unterstützungskommandos (UstgKdoBwUnterstützungskommando der Bundeswehr) werden hier vor allem die Gesundheitsversorgung, die Logistik und die Fähigkeiten ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Abwehr, Feldjägerwesen und Civil Military Cooperation Command (CIMICCivil Military Co-Operation) sowie weitere zentrale militärische Dienststellen wie das Planungsamt der Bundeswehr verortet. Damit werden die operationsentscheidenden Fähigkeiten streitkräftegemeinsam gebündelt und bereit gehalten. Zudem können sich diese Fähigkeiten auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren, da das UstgKdoBwUnterstützungskommando der Bundeswehr ihnen Verwaltungsaufgaben abnimmt.
Die Streitkräfte werden konsequent von bundeswehrgemeinsamen Aufgaben entlastet, die ebenso gut durch zivile Mitarbeitende übernommen werden können. Die Bundeswehr muss als Ganzes auf den Bündnis- und Verteidigungsfall ausgerichtet werden. Das bedeutet, dass sich auch die Wehrverwaltung auf den Verteidigungsfall einstellen und Vorsorge für die Gesamtverteidigung treffen muss. Streitkräfte und Wehrverwaltung sollen künftig vor allem in den Bereichen Personal, Material und Infrastruktur enger zusammenarbeiten. Denn – unabhängig von der derzeitigen politischen Diskussion über eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht – im Verteidigungsfall muss das Wehrersatzwesen vorbereitet sein.
Gleichzeitig werden bundeswehrgemeinsame Aufgaben mit zentraler Bedeutung für die Steuerungsfunktion des Ministeriums zusammengeführt. Hierfür wird im Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen eine direkt dem BMVgBundesministerium der Verteidigung zu unterstellender neuer Abteilung „Fachaufgaben Bundeswehr“ eingeführt.“
Abschreckungsfähigkeit, Kriegstüchtigkeit sowie Wirksamkeit im Einsatz sind der Anspruch an eine zukunftsfähige, voll ausgestattete sowie dauerhaft und jederzeit einsatz- und kampfbereite Bundeswehr. Damit ist zeitgemäße Landes- und Bündnisverteidigung für die Bundeswehr strukturbestimmend.Verteidigungspolitische Richtlinien
Mit der neuen Zielstruktur der Streitkräfte werden Rollen und Aufgaben der Akteure in der Operationsführung eindeutig festgelegt und die Verantwortung klar verortet. Bestehende Schnittstellen werden – insbesondere bei der Operationsführung – reduziert und Entscheidungswege beschleunigt. Kopf- und Kommandolastigkeit werden abgebaut und Voraussetzungen dafür geschaffen, die unteren taktischen Ebenen zu stärken. Die Feinausplanung schließt sich jetzt unmittelbar an. Auch dabei gilt das Leitprinzip der Kriegstüchtigkeit, wie es in den Verteidigungspolitischen Richtlinien festgelegt ist.
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