Die Bundeswehr muss sich Beschaffungsvorhaben mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro vom Parlament bewilligen lassen. Am 21. Februar 2024 stimmte der Haushaltsausschuss einer weiteren dieser sogenannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen zu. Insgesamt werden rund 2,2 Milliarden Euro in Bekleidung und persönliche Ausrüstung investiert.
Das Thema Rüstung hat seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine vor zwei Jahren auch in Deutschland hohe Priorität. Ausgestattet mit einem Rekord-Verteidigungshaushalt von 52 Milliarden Euro und einem zusätzlichen Sondervermögen können die Streitkräfte dringend benötigtes Wehrmaterial beschaffen. Da die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist, muss der Bundestag allen größeren Beschaffungsvorhaben zustimmen. So bewilligte der Haushaltsausschuss am 21. Februar 2024 weitere Rüstungsinvestitionen.
Insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro werden in die kontinuierliche Fortschreibung der Versorgung der Bundeswehr mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung investiert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Beschaffung von Kampfbekleidung, Schutzwestensystemen, Gefechtshelmen und Rucksacksystemen 110 Liter in Fortschreibung der im Jahr 2022 beauftragten vorgezogenen Beschaffungen.
Hinzu kommen die Beschaffung und Regeneration von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen für die Spezialkräfte sowie die Einführung eines neuen Bekleidungssystems Marine Bord. Die Investition beinhaltet daneben Betriebsausgaben zur fortgesetzten Finanzierung und Erweiterung von Lagerkapazitäten der Bw Bekleidungsgmanagement GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung sowie zur Bereithaltung eines mobilen Einsatzvorrates.
Inhalte teilen via