Das Bundeskabinett hat am 4. September den Entwurf eines Artikelgesetzes beschlossen. Ziel ist die Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung und die Steigerung der personellen Attraktivität der Bundeswehr im Kontext der Zeitenwende.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF, 413,4 KB) sieht Änderungen im Bereich des Arbeitszeitrechts für Soldatinnen und Soldaten, des Trennungsgeldrechts für militärisches Personal, des Besoldungs- und Versorgungsrechts, des soldatischen Dienstrechts, des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Arbeitssicherstellungsgesetzes vor. Unter anderem soll das Artikelgesetz die Verlängerung der höchstzulässigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit auch für Teile von Schiffsbesatzungen ermöglichen. Zudem soll nach Beendigung einer Auslandsverwendung und Rückumzug nach Deutschland bei dienstlichem Bedarf für das notwendige Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte im Inland Trennungsgeld neben der Umzugskostenvergütung gewährt werden können.
Zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes sollen die Möglichkeiten, Verpflichtungsprämien für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zu gewähren, erweitert und die finanzielle Absicherung bei der Ausübung besonders gefährlicher Aufgaben durch eine verbesserte Versorgung gestärkt werden. Das werde laut Gesetzentwurf auch für Soldatinnen und Soldaten gelten, die an der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ostflanke stationiert sind. Zudem soll eine Vergütung für Soldatinnen und Soldaten mit besonderen Alarmierungsverpflichtungen in das Bundesbesoldungsgesetz aufgenommen werden. In einigen speziellen Aufgabenbereichen – zum Beispiel bei Combat Controllern – sind neue Stellenzulagen vorgesehen. Bei länger dienenden Soldatinnen und Soldaten ab 20 Jahren Verpflichtungszeit soll die Übergangsbeihilfe in das zivile Leben erhöht werden.
Ziviles und militärisches Personal erhält in Zukunft die gleiche Unterstützung bei Sorge- und Pflegeaufgaben in krisenhaften Entwicklungen einschließlich der Landes- und Bündnisverteidigung. Dafür werden die Erstattungsmöglichkeiten von Betreuungskosten erweitert, und zwar für Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen im Bereich der Einsatzversorgung und bei der doppelten Ruhegehaltfähigkeit sowie eine entsprechende Ausweitung der Zuschläge an Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung und den gesetzlichen Versorgungseinrichtungen für Soldatinnen und Soldaten ohne Pensionsanspruch und für Zivilbeschäftigte vor.
Einsatzbereitschaft benötigt Ressourcen. Die Bundeswehr ist auch weiterhin auf engagiertes, leistungsstarkes und kreatives Personal angewiesen. Die vielfältigen Angehörigen der Bundeswehr, die Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamte, zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg.Verteidigungspolitische Richtlinien
Hintergrund der geplanten Gesetzesänderungen ist das Erfordernis umfassend einsatzbereiter Streitkräfte angesichts der aktuellen sowie erwartbaren sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen. Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine – in unmittelbarer Nähe des NATONorth Atlantic Treaty Organization-Territoriums – und weitere internationale Kriege und Konflikte gefährden die Sicherheit Deutschlands und Europas. Sowohl Deutschlands Nationale Sicherheitsstrategie und die Verteidigungspolitischen Richtlinien als auch die Sicherheitsstrategien von NATONorth Atlantic Treaty Organization und EUEuropäische Union fordern angesichts dieser Bedrohungslage eine spürbare Erhöhung der Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeiten.
Teil der konsequenten Ausrichtung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung sind deshalb verlässlich bereitstehende, einsatzbereite militärische Fähigkeiten sowie eine kaltstart- und durchhaltefähige Truppe. Diese Notwendigkeit ergibt sich auch aus dem deutschen Engagement im Bündnis. Denn ab 2025 werden vor allem auch für die neue Streitkräftestruktur der Allianz – das neue NATONorth Atlantic Treaty Organization Force Model – Bundeswehr-Truppenteile in hoher und höchster Bereitschaft zur Verfügung stehen. Das Artikelgesetz zur Zeitenwende sieht auch verbesserte Rahmenbedingungen für den Dienst in der künftigen Brigade Litauen vor. 2025 wird die Brigade beim NATONorth Atlantic Treaty Organization-Partner Litauen schrittweise offiziell in Dienst gestellt. Nach und nach werden in den kommenden Jahren circa 5.000 Bundeswehrangehörige dauerhaft an der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ostflanke stationiert.
Die geplanten Änderungen des Zeitenwende-Gesetzes werden Mehrausgaben zwischen 40 und 170 Millionen Euro in den nächsten Jahren erfordern. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Eine Beteiligung des Bundesrates ist nicht notwendig. Darüber hinaus sind noch weitere Änderungen in Verordnungen vorgesehen, die dann mit dem Zeitenwende-Gesetz als Gesamtpaket einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr leisten sollen.
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