Noch vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag am 7. Juli das Beschaffungsbeschleunigungsgesetz angenommen. So können Vergabeverfahren für Militärausrüstung nun schneller und effizienter abgeschlossen werden. Im Ergebnis wird das Material die Truppe jetzt früher erreichen.
Grundlage für den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr war eine von der Bundesregierung erstellte Formulierungshilfe. Die Koalitionsfraktionen haben den Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Der vom federführenden Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegte Gesetzentwurf sieht zunächst eine Befristung bis zum 31. Dezember 2026 vor.
Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) werden Vergabeprozesse für Militärausrüstung erleichtert. Neben den schnelleren Verfahren sollen europäische Rüstungskooperationen vereinfacht und deutsche Sicherheitsinteressen bei Vergabeverfahren noch stärker berücksichtigt werden als bisher.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfährt Anpassungen, die die Verfahren einfacher und schneller machen:
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Mit beschleunigten Beschaffungsprozessen wird eine zügige Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte erreicht. Der völkerrechtswidrige militärische Angriff auf die Ukraine machte deutlich, dass Russland die europäische Friedensordnung infrage stellt. Als Konsequenz wurde der Verteidigungsetat erhöht.
Außerdem hat der Bundestag ein Sondervermögen zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung genehmigt, damit in dringend benötigtes Material und Ausrüstung investiert werden kann. Ziel des Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes: Die Investitionen sollen dann auch schnell bei den Soldatinnen und Soldaten ankommen.
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