Am 21. April 2017 wurde die Vergabe des Gewehrs für das System Sturmgewehr Bundeswehr auf der EUEuropäische Union-Vergabeplattform „TED“ bekanntgemacht. Beschafft werden soll ein marktverfügbares Sturmgewehr als Nachfolger für das derzeit genutzte G36. Auch das neue Sturmgewehr soll von Soldatinnen und Soldaten aller Teilstreitkräfte genutzt werden. Der ermittelte Bedarf beläuft sich auf circa 120.000 Sturmgewehre und entsprechendes Zubehör.
Hierzu gehören beispielsweise Laserlichtmodule, Hauptkampf- und Reflexvisiere sowie Vergrößerungsvorsätze in unterschiedlichen Mengen. Das Zubehör wird in getrennten Ausschreibungen beschafft. Der Abschluss der Verträge ist aufgrund der zeitaufwändigen Erprobungen, die die hohe Qualität und Erfüllung aller gestellten Forderungen sicherstellen sollen, für das erste Halbjahr 2019 geplant.
Innerhalb einer angemessenen Frist können interessierte Unternehmen nun bei der Vergabestelle eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren beantragen. Zusammen mit diesem Antrag müssen die Unternehmen Nachweise einreichen, welche die Eignung zur Auftragserfüllung belegen. Beispielsweise müssen die Unternehmen geeignete Produktionsstätten und entsprechend qualifiziertes Personal sowie Referenzen nachweisen. Danach werden die geeigneten Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nach Eingang der Angebote erfolgt die Angebotsauswertung. In diesem Rahmen werden die Produkte erprobt und miteinander verglichen.
Der Zuschlag wird dem Wettbewerber erteilt, der alle Muss-Forderungen erfüllt und das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis der untersuchten Sturmgewehre. Die Leistung bestimmt sich dabei nach verschiedenen, im Vorfeld bestimmten Forderungen wie beispielsweise Präzision, Wirkung und Gewicht der Waffe. Die Bewertung erfolgt anhand einer mit der Angebotsaufforderung bekannt gemachten Matrix, die dann in Verbindung mit dem Preis zum wirtschaftlichsten Ergebnis führt.
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