Nachdem in vier Workshops die Grundlage für die Überarbeitung des Traditionserlasses gelegt worden ist, geht der dynamische Prozess nun weiter: Der Entwurf mit dem Titel: „Die Tradition der Bundeswehr. Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege“ liegt nunmehr vor.
Der aktuelle Entwurf wird in den kommenden Wochen in relevanten Gremien, Fachkreisen und in der Truppe breit erörtert werden. Ausgehend vom Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, über die Inspekteure der Teilstreitkräfte sowie allen Leiterinnen und Leitern der Organisationsbereiche wird das Dokument auch in der Politik und Öffentlichkeit debattiert.
Mit dem Inkrafttreten des Erlasses, der derzeit als Entwurf vorliegt, erhalten die Kommandeure und Dienststellenleiter sowie ihre Soldaten und zivilen Mitarbeitern mehr Handlungssicherheit im Umgang mit der Tradition der Bundeswehr. Weiter gibt er den Angehörigen der Bundeswehr Anregungen, sich mit ihrer Tradition noch intensiver als bisher auseinanderzusetzen. Dabei sollen sie besonders aus dem mittlerweile reichen Fundus der Geschichte der Bundeswehr schöpfen. Er schließt vorhandene Regelungslücken, er ermöglicht dabei Handlungsfreiheit, in dem er erstmals die gesamte deutsche Militärgeschichte in den Blick nimmt. Und er erreicht Handlungssicherheit, indem er eine klare Abgrenzung zur Wehrmacht und NVA zieht.
Es geht nicht um eine radikale Neufassung des Erlasses aus dem Jahre 1982, sondern um dessen Weiterentwicklung. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte diesen offenen und umfassenden Prozess bereits im Mai initiiert. Die Überarbeitung des Traditionserlasses war notwendig, weil die Bundeswehr von heute eine andere ist als die vor 35 Jahren.
Die Bundeswehr hat sich nach dem Mauerfall hin zur „Armee der Einheit“ grundlegend weiterentwickelt. Sicherheitspolitische Veränderungen wie das Ende des Kalten Krieges, neue Herausforderungen wie die Auslandseinsätze sowie organisatorische Anpassungen wie die Aussetzung der Wehrpflicht haben die Truppe verändert.
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