Das Grundgesetz wurde vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, von den Mitgliedern des Parlamentarischen Rats in Bonn unterzeichnet. Einen Tag später trat es in Kraft.
Damit zogen die Väter und Mütter des Grundgesetzes die Lehren aus der Instabilität der Weimarer Republik und aus der Barbarei des Nationalsozialismus – diese sollte sich nie wiederholen.
Deutschland blickt heute zurück auf eine erfolgreiche Geschichte der Bundesrepublik, auf europäisches Engagement, eine gelungene Wiedervereinigung und auf 70 Jahre Frieden und Sicherheit. Deutschland ist fest verankert in der Europäischen Union und in der NATONorth Atlantic Treaty Organization, wo die Bundeswehr ein verlässlicher Partner ist.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland haben der Artikel 1 – die Würde des Menschen ist unantastbar – und die Verantwortung des Staates, diese sicherzustellen, ganz zentrale Bedeutung.
Die Präambel der Verfassung enthält das Bekenntnis der Väter und Mütter des Grundgesetzes, auf ein vereinigtes Europa hinzuwirken und auf Frieden in der Welt.
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