Der Gesamtvertrauenspersonenausschuss vertritt seit einem Vierteljahrhundert die Interessen der Soldaten beim Verteidigungsministerium. Ursula von der Leyen würdigte die Arbeit des Gremiums am 29. Mai bei einem Festakt im BMVgBundesministerium der Verteidigung.
Mitbestimmung wird in Deutschland groß geschrieben – das gilt auch für die Bundeswehr. Die Interessen der Soldaten werden von Vertrauenspersonen vertreten, die für vier Jahre ins Amt gewählt werden. Ihre Arbeit soll „zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Untergebenen sowie zur Festigung des kameradschaftlichen Vertrauens“ beitragen. So steht es im Soldatenbeteiligungsgesetz. Das höchste Gremium soldatischer Interessenvertretung ist der Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim Verteidigungsministerium, kurz GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss]. Das Gremium vertritt die Interessen von Soldaten aller Dienstgrade gegenüber dem Ministerium. Am Montagabend feierte der GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss] sein 25-jähriges Bestehen im Bendlerblock des Verteidigungsministeriums.
Ursula von der Leyen gratulierte Sprecher Oberstleutnant Tobias Brösdorf und seinen Mitstreitern persönlich. „Die vergangenen 25 Jahre waren gute Jahre der Zusammenarbeit. Es ist viel erreicht worden – gemeinsam“, sagte die Ministerin in ihrer Festrede.
Der GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss] gebe „Soldaten ein Ohr und eine Stimme; er gibt ihren Wünschen, ihren Sorgen und Ideen Gewicht und trägt sie weiter“, lobte von der Leyen. „Er steht für etwas, was in der Bundeswehr selbstverständlich ist: aktive Mitbestimmung. Und damit ist der GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss] auch gelebte Innere Führung.“
Seit der Gründung 1992 habe der GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss] „viel aufgefangen und viel erreicht“, sagte die Ministerin. Die Bundeswehr habe in dieser Zeit große Herausforderungen bewältigt. Aber auch künftig müsse eine „Kultur der Zusammenarbeit“ gepflegt werden, um den Modernisierungsprozesses der Bundeswehr „klug und zukunftsweisend zu gestalten.“
Der GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss] besteht aus 35 direkt gewählten Vertrauenspersonen, in denen alle Laufbahngruppen – Mannschaften, Unteroffiziere, Offiziere – angemessen vertreten sein sollen. Hinzu kommen 28 Soldaten aus dem Hauptpersonalrat im BMVgBundesministerium der Verteidigung. Im GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss] sind Soldaten aus den militärischen und den zivilen Organisationsbereichen der Bundeswehr sowie aus den Dienststellen im Geschäftsbereich des BMVgBundesministerium der Verteidigung vertreten.
Derzeit sitzen 24 Vertrauenspersonen aus dem Heer, zwölf aus der Streitkräftebasis, elf aus der Luftwaffe, sechs aus der Marine und jeweils fünf Vertrauenspersonen aus dem Sanitätsdienst und dem Zentralen Bereich im GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss].
Der GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss] wird bei allen Grundsatzregelungen des BMVgs im personellen, sozialen und organisatorischen Bereich angehört, von denen Soldaten betroffen sind. Er kann auch Anregungen im Vorfeld einer Entscheidung oder vor der Einleitung eines förmlichen Beteiligungsverfahrens geben. Außerdem hat der GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss] Vorschlags- und Mitbestimmungsrechte in allen Fällen, in denen eine Beteiligung von Vertrauenspersonen vorgesehen ist – beispielsweise bei der Soldatenarbeitszeitverordnung. Eine Ausnahme sind Gesetze und Verordnungen, die seitens des Ministeriums erarbeitet oder erlassen werden.
Grundsätzlich wird dabei immer der Konsens zwischen BMVgBundesministerium der Verteidigung und GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss] gesucht. Kommt ein Kompromiss nicht zustande, kann ein Schlichtungsausschuss eingesetzt werden, um eine Lösung zu finden. Dieser besteht aus sieben Mitgliedern, von denen jeweils drei vom BMVgBundesministerium der Verteidigung und vom GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss] bestimmt werden. Den Vorsitz führt ein unabhängiger Schlichter, der von beiden Seiten nominiert wird.
Der Schlichtungsausschuss erarbeitet in nicht-öffentlichen Sitzungen eine Empfehlung für das BMVgBundesministerium der Verteidigung, das dann entscheidet. Der Schlichtungsausschuss musste in der Geschichte des GVPAGesamtvertrauenspersonenausschuss] allerdings noch nie angerufen werden – die Partner konnten sich immer gütlich einigen.
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