Das BMVgBundesministerium der Verteidigung hat seinen 19. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten vorgelegt. Er informiert über 17 wesentliche Rüstungsprojekte. Neu hinzugekommen sind der Leichte Kampfhubschrauber, die Fregatte Klasse 127 und das Luftverteidigungssystem für den Nah- und Nächstbereichsschutz. Der Bericht dient dem Dialog mit dem Parlament und erscheint jährlich.
Der Bericht betont, dass die sicherheitspolitische Zeitenwende nach dem russischen Angriff auf die Ukraine eine Bundeswehr erfordere, die den Herausforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie des internationalen Krisenmanagements gewachsen sei. Die internationale Ordnung werde in Europa und rund um den Globus angegriffen. Die Bundeswehr der Zeitenwende müsse daher kriegstüchtig sein, das bedeute, sie müsse potenzielle Aggressoren wirksam abschrecken können. Hierzu sei es besonders wichtig, die Ausrüstung der Truppe zu verbessern.
Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte angewiesen, das Beschaffungswesen der Bundeswehr zu beschleunigen. Der Schwerpunkt liegt besonders auf Schnelligkeit – von der Planung über die Vergabe- und Vertragsverhandlungen bis hin zur Auslieferung durch die Industrie an die Truppe. Der aktuelle Rüstungsbericht hebt in diesem Zusammenhang die Erleichterungen durch das 2022 verabschiedete Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) hervor. Sie entfalteten in der Praxis mehr und mehr ihre Wirkung. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden bis zum 30. April 2024 – dem Stichtag des Berichtes – im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) und seinem Geschäftsbereich insgesamt 1.071 Vergabeverfahren durchgeführt. Dabei wurde in 229 Fällen das neue Gesetz angewendet und hatte dann eine beschleunigende Wirkung.
Um die Fähigkeitslücken der Bundeswehr, die in drei Jahrzehnten Friedensdividende entstandenen seien, zu schließen, sei eine leistungsstarke und verlässliche Rüstungsindustrie notwendig, so der Bericht. Hier sei insbesondere der wehrtechnische Mittelstand das Rückgrat der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Er habe eine hohe Bedeutung für die Bundeswehr, für deren Einsatzfähigkeit und bei der Materialerhaltung.
Bei der Finanzierung stehe die Bundesregierung zu ihren Zusagen zum Zwei-Prozent-Ziel der Allianz, so der Bericht. Demnach erreichten im Jahre 2024 die Verteidigungsausgaben nach NATONorth Atlantic Treaty Organization-Kriterien rund 2,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIPBruttoinlandsprodukt) Deutschlands. Die Anschubfinanzierung zahlreicher wichtiger und komplexer Rüstungsvorhaben für die Bundeswehr werde gewährleistet aus den Mitteln des Verteidigungshaushalts (Einzelplan 14) in Höhe von rund 52 Milliarden Euro. Der Bericht dokumentiert: Der Etat hat verglichen zum Vorjahr ein um rund 1,8 Milliarden Euro erhöhtes Ausgabevolumen. Die Finanzierung der Rüstungsprojekte wird zusätzlich mit Hilfe des Sondervermögens Bundeswehr in Höhe von insgesamt 100 Milliarden Euro abgesichert. Für das Jahr 2024 sieht der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr über den Einzelplan 14 hinaus Ausgaben in Höhe von rund 19,8 Milliarden Euro vor.
Der 19. Rüstungsbericht informiert schwerpunktmäßig über 17 wesentliche Rüstungsprojekte, die sowohl für die Bundeswehr als auch für die politischen Entscheidungsträger bedeutsam sind. Der Bericht präsentiert aufschlussreiche Zusammenfassungen der jeweiligen Projektberichte samt deren Status. Im Bericht aufgeführt sind folgende 17 Vorhaben:
Der 19. Rüstungsbericht unterstreicht an die Adresse des Parlaments: Die Zeitenwende führe zu kontinuierlich wachsenden Finanzbedarfen. Diese resultierten insbesondere aus stetig steigenden Betriebsausgaben. Nur so könnten die Folgekosten aus den Beschaffungen des Sondervermögens gedeckt werden. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes für den Verteidigungsetat sei bis 2027 angelegt. Bis dahin werde das Sondervermögen Bundeswehr weitestgehend aufgebraucht sein. Schon jetzt sei das Sondervermögen nahezu vollständig gebunden.
Für den Verteidigungshaushalt müsse daher ab 2025 gelten, dass nur mit einem kontinuierlich steigenden Etat die Bedarfe der Truppe gedeckt werden könnten. Insgesamt müssten daher die erforderlichen Finanzmittel verlässlich vorhanden sein. Denn es sei von großer Bedeutung, ab 2025 weitere Rüstungsvorhaben beginnen zu können. Dies mit dem Ziel, einen beständigen Erhalt und weiteren Aufbau der Fähigkeiten für die Landes- und Bündnisverteidigung zu gewährleisten.
Der 19. Rüstungsbericht, der wie immer in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil gegliedert ist, trägt der grundlegenden Änderung der Sicherheitslage umfassend und fortlaufend Rechnung. Es geht darum, erkannte Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen und so die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands angesichts großer sicherheitspolitischer Herausforderungen zu stärken.
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